Ihr Aufzug soll sicher fahren und den neuesten Sicherheitsstandarts entsprechen. Dafür bietet Ihnen Huwertec umfangreiche Dienstleistungen an:
Aufzugswartung
Huwertec hilft Ihnen, als Betreiber ihres Aufzuges die Verantwortung für dessen einwandfreie Funktion im Interesse der Nutzer zu wahren. Dafür gewährleisten wir über 365 Tage im Jahr eine optimale Betreuung und Wartung Ihrer Anlage. Letztendlich entscheiden das Alter und die Frequentierung Ihres Aufzugs über die Wartungsintervalle. Dabei sollte ein hochfrequentierter Aufzug in öffentlichen Gebäuden generell häufiger überwacht werden als Aufzüge in kleineren Wohnhäusern.
Aufzugsservice
Wir beraten Sie bei einem individuell auf Ihre Anlage zugeschnittenen Servicevertrag. Danach übernimmt Huwertec die administrativen Aufgaben Ihrer fördertechnischen Anlagen. Folgende Leistungen sind darin inbegriffen:
- Austausch defekter Bauteile
- Schönheitsreparaturen
- Maßnahmen zur Einsparung von Energie-und Betriebskosten
- Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Komforts
Reparaturen
Damit Sie der Verantwortung als Betreiber Ihrer Anlage jederzeit gerecht werden, nutzen Sie unseren Reparaturservice. Rund um die Uhr 365 Tage im Jahr stehen Ihnen unsere erfahrenen Techniker zur Verfügung. Für Reparaturen nutzen wir unser gut sortiertes Ersatzteillager. Das ermöglicht uns eine schnelle Instandsetzung.
Aufzugsmodernisierung
Neben dem natürlichen Verschleiß kann auch eine veränderte Gesetzeslage die Modernisierung, beziehungsweise den Umbau Ihres Aufzugs erfordern.
Huwertec legt großen Wert auf die Qualität der einzelnen Bauteile und ihre Installation.
Ein routinierter Ablauf für unser Team. In der Regel lassen sich Modernisierungsmaßnahmen ohne größere Störung des laufenden Betriebes veranlassen. Das betrifft beispielsweise:
- Austausch defekter Bauteile
- sogenannte „Schönheitsreparaturen“
- Maßnahmen zur Einsparung von Energie-und Betriebskosten
- Maßnahmen zu Verbesserung von Sicherheit und Komfort
Aufzugsnotdienst
Huwertec richtet die Ruf- und Kommunikationsanlagen in Ihren Aufzügen ein und hält diese in Stand. In Notsituationen sind diese Anlagen dafür ausgelegt, Menschen zu helfen, Leben zu retten und Gefahren abzuwenden. Das schreibt der Gesetzgeber im §12 Abs. 4 der Betriebssicherheitsverordnung vor. Darin sind Sie als Aufzugsbetreiber verpflichtet, eingeschlossene Personen zeitnah und sachgerecht befreien zu lassen. In diesem Fall sind Notrufe an eine 24 Stunden besetzte Zentrale weiterzuleiten. Sie sind als Betreiber vollumfänglich für eine einwandfreie Funktion Ihres Notrufsystems verantwortlich und entsprechend haftbar. Vereinbaren Sie gern einen Termin mit uns vor Ort, damit wir Ihr Notrufsystem prüfen. Wenn Sie es wünschen, unterbreiten wir Ihnen bei dieser Gelegenheit ein individuelles Angebot für die zukunftsorientierte Nachrüstung oder Neuinstallation Ihrer Anlage. Denn die technische Entwicklung schreitet unaufhaltsam voran. Analoganschlüsse werden abgeschafft und bundesweit auf IP-Adressen basierende Systeme, beziehungsweise GSM Module umgestellt.